- Vertragsgegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Martial Arts Center und ihren Schülern bzw. Studenten (bei Minderjährigen, deren Erziehungsberechtigten) – im folgenden Vertragspartner genannt – bezüglich des Unterrichts und der Ausbildung in verschiedenen Kampfkunstdisziplinen.
Unterricht und Ausbildung
Ving Tsun Kung Fu: Die Schule bietet Unterricht und Ausbildung in Ving Tsun Kung Fu für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Das Ziel ist die Ausbildung bis zum 1. Technikergrad bzw. Schwarzgurt.
Kick- und Thaiboxen: Des Weiteren wird Unterricht und Ausbildung in Kick- und Thaiboxen angeboten, mit dem Ziel, den 1. Dan bzw. Schwarzgurt zu erreichen. Wir unterrichten eine spezielle Form des Kick- und Thaiboxens, das Ving Tsun Schlag- Tritt- und Wurftechniken enthält.
Selbstverteidigung (Real Self-Defense System): Zudem wird eine Ausbildung in Selbstverteidigung angeboten, die bis zum Erreichen des Schwarzgurts führt. Das RSD System baut auf Ving Tsun Techniken und Methoden auf.
Alle Programme, die angeboten werden basieren auf der Ving Tsun Kampfkunst, Prinzipien und Konzepten.
Ausbildungsdauer und Fortschritt
Grundausbildung: Die Grundausbildung, vom Anfänger bis zum 1. Technikergrad, dauert mindestens vier Jahre. Diese Dauer gilt unabhängig davon, ob Jahresverträge oder Zweijahresverträge (oder andere Laufzeiten) abgeschlossen werden.
Keine Garantie für Graduierung: Es wird keine Garantie für das Erreichen eines Schülergrads, des Technikergrads oder eines Schwarzgurts übernommen. Der Fortschritt des Schülers bzw. der Schülerin hängt maßgeblich von deren Anwesenheit, Engagement, Lernbereitschaft und Trainingsintensität ab.
Schülergrade: Vor dem Erreichen des Technikergrads sind zwölf Schülergrade zu meistern, die Schülergradprüfungen zu bestehen, die als wesentliche Vorbereitung für die höheren Grade (Technikergrade) dienen.
Besonderheiten im Kindertraining
Kinder ab 4 Jahren: Für Kinder ab 4 Jahren wird der Unterricht spielerisch gestaltet.
Ausbildungsdauer bei Kindern: Die Ausbildungsdauer bis zum Erreichen des 1. Technikergrades kann bei Kindern bis zu zehn Jahre betragen. Der Ausbildungsinhalt kann, je nach Altersgruppe, variieren.
Abschluss des Vertragsgegenstands
Diese Bestimmungen definieren die wesentlichen Inhalte und Ziele der Ausbildung. Sie bilden die Grundlage für den Vertrag zwischen dem Martial Arts Center und ihren Vertragspartnern. Weitere Details und spezifische Bedingungen werden in den jeweiligen Vertragsdokumenten festgelegt.
- Vertragsbeginn und -dauer, Änderung der Leistungen, Kündigung
Vertragsbeginn und -dauer
Ausbildungsvereinbarung: Die Ausbildungsvereinbarung wird für die auf der Vertragsvorderseite spezifizierte Laufzeit abgeschlossen. Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, ob die Lernziele innerhalb dieser Zeit erreicht werden oder nicht.
Vertragsverlängerung: Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Ausbildungsvereinbarung automatisch auf unbestimmte Zeit. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vertrag als Monatsvertrag (“month-to-month“) behandelt, es sei denn, der Vertragspartner entscheidet sich für den Abschluss eines neuen Jahres- oder Zweijahresvertrags.
Neue Vertragslaufzeiten: Bei Abschluss eines neuen Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Ausbildungs- bzw. Schulgebühren und AGB.
Kündigungsfrist und -bedingungen
Kündigungsfrist: Eine Kündigung ist erstmals 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der vereinbarten Laufzeit möglich.
Vertragsbeendigung durch neuen Vertrag: Bei Abschluss eines neuen Vertrags wird der bisherige Vertrag als beendet betrachtet.
Probeverträge: Bei den 12-wöchigen Probeverträgen bzw. Testlaufzeiten endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Probezeit.
Änderung der Leistungen
Anpassungen: Martial Arts Center behält sich das Recht vor, die Ausbildungs- und Lehrinhalte anzupassen, um die Qualität der Ausbildung zu verbessern oder auf Änderungen in den Kampfkunstdisziplinen zu reagieren.
Information über Änderungen: Änderungen der Leistungen werden den Schülern und Studenten rechtzeitig und angemessen kommuniziert.
- Außerordentliche Kündigung
Grundsatz
Wichtiger Grund: Die Ausbildungsvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden.
Einschränkungen des außerordentlichen Kündigungsrechts
Wohnortwechsel: Ein Wechsel des Wohnortes des Auszubildenden bzw. Schülers begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wechsel der Schulräume: Ein Wechsel der Schulräume innerhalb eines Umkreises von 10 km begründet ebenfalls kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Krankheitsbedingte Kündigung
Ärztliches Attest: Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Auszubildenden bzw. Schüler eine dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt. Dies gilt nicht, wenn die betreffende Erkrankung bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.
Zertifizierter Arzt: Eine Kündigung aufgrund dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ist nur dann möglich, wenn ein zertifizierter Arzt (ausgenommen Chiropraktiker) eine dauerhafte, langfristige Arbeitsunfähigkeit / Sportunfähigkeit feststellt und dies detailliert erläutert.
Notariell beglaubigtes Attest: Bei allen medizinischen Entlassungen ist ein notariell beglaubigtes und unterzeichnetes Attest des Arztes erforderlich, um von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden zu werden.
Haftung des Arztes
Verantwortlichkeit bei Falschinformation: Falls sich eine Verfälschung oder Unvollständigkeit der medizinischen Informationen herausstellt, haftet der ausstellende Arzt für die verbleibende Vertragslaufzeit.
Nachweis der Erkrankung: Der Vertragspartner muss einen notariell beglaubigten, vom Arzt unterzeichneten Brief vorlegen, in dem die Krankheit(en) detailliert angegeben sind.
- Schulgeld / Zahlungsverzug / Preisanpassungen
Schulgeld und Verwaltungs- sowie Serviceleistungen
Fälligkeit: Das vereinbarte Schulgeld sowie die Pauschalen für Verwaltungs- und Serviceleistungen werden mit dem Abschluss der Ausbildungsvereinbarung fällig.
Einmalzahlung: Bei Vereinbarung einer Einmalzahlung ist diese innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leisten.
Ratenzahlung: Bei ratenweiser Stundung sind die Raten zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen ohne gesonderte Zahlungsaufforderung zu entrichten.
SEPA-Lastschriftverfahren
Teilnahmepflicht: Der Vertragspartner ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart.
Lastschriftmandat: Ein schriftliches Lastschriftmandat ist dem Martial Arts Center zu erteilen.
Kontodeckung: Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass sein Konto die nötige Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
Zahlungsverzug
Verspätungszuschlag: Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen, wird automatisch ein Verspätungszuschlag von 2,50€ für administrative Kosten fällig.
Fälligkeit bei langem Verzug: Bei einem Verzug von mehr als 60 Tagen wird der gesamte geschuldete Betrag sofort fällig und ist als pauschalierter Schadensersatz zu zahlen.
Kosten bei Zahlungsaufforderungen: Für jede Zahlungsaufforderung nach Eintritt des Verzuges berechnet das Martial Arts Center eine Pauschale von 8,50€ zzgl. Rücklastschriftkosten und Porto. Ein weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.
Rechtsverfolgungskosten: Der Vertragspartner trägt die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Preisanpassungen
Inflationsausgleich: Jährliche Anpassung der Preise um die tatsächliche Inflationsrate (aktuell 8%) vorzubeugen.
Zeitpunkt der Anpassung: Die Anpassung erfolgt frühestens nach 12 Monaten bei kürzeren Laufzeiten und spätestens nach Ablauf längerer Ausbildungsvereinbarungen (18, 24, 36 Monate).
Gesetzlich bedingte Anpassungen: Das Martial Arts Center ist eine staatlich anerkannte Privatschule und nimmt keine Umsatzsteuer ein; heißt: wir sind umsatzsteuerbefreit. Kommt diesbezüglich eine gesetzliche Änderung, müssen wir unsere Preise dementsprechend anpassen. Dieser Preisanpassung (Programm, in Ratenzahlungen, oder als Einmalpreis) stimmt der Vertragspartner zu. Eine entsprechende Mitteilung der Inkraftnahme wird per Email zugesandt und wird in unseren AGB vermerkt.
Berücksichtigung von Betriebsurlaub und Ferien: Das Schulgeld berücksichtigt bereits Betriebsurlaub und Ferienregelungen.
Anwaltsgebühren
Zinsen bei verspäteter Zahlung: Auf unbezahlte Beträge wird nach 30 Tagen eine Zinsgebühr von 1,5% pro Monat erhoben.
Inkassokosten: Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde alle Inkassokosten, einschließlich Gebühren des Inkassobüros, Gerichtskosten und Anwaltskosten, unabhängig davon, ob eine Klage eingereicht wird.
Gerichtsstand: Für den Fall einer Klage ist der Gerichtsstand der Landkreis der Geschäftsadresse.
- Öffnungszeiten / Schulferien / Feiertage
Öffnungszeiten und Unterrichtszeiten
Flexibilität der Schule: Die Festlegung und etwaige Änderungen der Öffnungszeiten sowie der Ausbildungstage und Unterrichtszeiten obliegen dem Ermessen der Schule.
Anpassungen: Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen der Lehrpläne und Unterrichtszeiten, die für die Teilnehmer (sowohl vor Ort als auch online) zumutbar sind, behält sich die Schule ausdrücklich vor.
Entgeltzahlung und Unterrichtsausfall
Keine Entgeltminderung: Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage, Urlaub oder Krankheit entbinden nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts und berechtigen nicht zum Nachholen versäumter Stunden.
Betriebsunterbrechungen: Bei Betriebsunterbrechungen von bis zu einer Woche (z.B. wegen Reinigung, Reparaturen, Krankheit) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation berücksichtigt wurde.
Personalurlaub und Ferienprogramm
Sommer- und Winterurlaub: Der Personalurlaub im Sommer und im Winter sowie dessen Auswirkungen auf den Betrieb sind in der Preiskalkulation berücksichtigt.
Bayerische Schulferien: Während der bayerischen Schulferien gilt ein spezielles Ferienprogramm mit geänderten Unterrichtszeiten, die im Stundenplan veröffentlicht werden.
Betriebsurlaub und gesetzliche Feiertage
Betriebsurlaub: Das Martial Arts Center ist in den ersten drei Wochen der bayerischen Sommerferien und Weihnachtsferien geschlossen. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Gesetzliche Feiertage: An gesetzlichen Feiertagen bleibt das Center geschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Ausnahme bekannt gegeben oder angekündigt.
Hausordnung
Verbindlichkeit: Die Hausordnung des Martial Arts Centers ist für alle Teilnehmer verbindlich. Diese hängt in der Schule aus.
- Haftung
Allgemeine Haftungsgrundsätze
Befolgung von Anweisungen: Den Anweisungen des Personals des Martial Arts Centers und der Hausordnung ist Folge zu leisten.
Haftungsausschluss für selbstverschuldete Unfälle: Das Martial Arts Center haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
Gesetzliche Haftung: Für etwaige Unfälle und deren Folgen haftet das Martial Arts Center gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Beschränkte Haftung für Wertsachen: Die Haftung für den Verlust von Wertsachen oder Garderobe ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftung, Verzicht und Freigabe
Einhaltung der Regeln: Der Vertragspartner erkennt an, dass die strikte Einhaltung der Regeln und Vorschriften des Martial Arts Centers, einschließlich der Schulungsregeln und der Verwendung von Schutzausrüstung, erforderlich ist.
Risikoübernahme: Die Nutzung der Einrichtungen und die Teilnahme an Programmen des Martial Arts Centers erfolgt auf das alleinige Risiko des Vertragspartners. Dies gilt auch für minderjährige Mitglieder. (Bei Sachschäden haften die Eltern für ihre Kinder.)
Verletzungsrisiko: Der Vertragspartner versteht und erkennt an, dass Kampfkunsttraining intensive und plötzliche Bewegungen beinhaltet, die zu Verletzungen führen können, obwohl Vorkehrungen zur Vermeidung solcher Verletzungen getroffen wurden.
Gesundheitliche Risiken: Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass Kampfkunstunterricht zu schweren Verletzungen und Herz-Kreislauf-Belastungen führen kann, die für Personen mit bestimmten Gesundheitsproblemen ungeeignet sein können.
Freistellungserklärung: Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, das Martial Arts Center, seine Mitarbeiter, Ausbilder und Vertreter von jeglicher Haftung, Ansprüchen oder Verlusten freizustellen, die sich aus der Teilnahme des Vertragspartners oder eines minderjährigen Mitglieds an den Programmen des Centers ergeben könnten.
Verzicht auf Rechtsansprüche: Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder rechtliche Schritte gegen das Martial Arts Center und seine Vertreter für Verletzungen, die im Rahmen der Teilnahme an den Programmen des Centers entstehen könnten.
- Regelungen zu Versicherungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Versicherungsschutz:
Die Teilnehmer sind nicht durch das Martial Arts Center versichert. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung und private Unfallversicherung abschließen, die auch Sportverletzungen abdeckt.
Das Martial Arts Center unterhält eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die durch das Verschulden des Centers oder seiner Mitarbeiter entstehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Im Martial Arts Center sind stets qualifizierte Erste-Hilfe-Ausgebildete anwesend, die im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung Erste-Hilfe leisten können.
Es sind ausreichend Erste-Hilfe-Materialien vor Ort verfügbar.
Im Falle einer ernsthaften Verletzung wird umgehend medizinische Hilfe gerufen und, falls notwendig, der Verletzte in ein Krankenhaus transportiert.
- Benehmen / Verschwiegenheit
Verpflichtung zu verantwortungsvollem Verhalten
Einschränkung der Anwendung: Der Vertragspartner, Schüler oder Auszubildende verpflichtet sich, die im Rahmen der Ausbildung erlernten Techniken ausschließlich in Notfällen anzuwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben, insbesondere nicht an Mitglieder oder ehemalige Mitglieder anderer Kampfsportschulen.
Verbot der Weitergabe von Techniken
Unterrichtsverbot: Der Vertragspartner, Schüler oder Auszubildende verpflichtet sich, ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Martial Arts Centers keinen Unterricht – weder entgeltlich noch unentgeltlich – in den Techniken oder Stilen, insbesondere Ving Tsun / Wing Chun, RSD-System, Selbstverteidigung, oder anderen Programmen, die im Martial Arts Center unterrichtet werden oder wurden, zu erteilen.
Geltungsdauer der Vereinbarung
Befristung: Diese Regelung gilt während der Ausbildungszeit und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Austritt oder Ausschluss aus der Schule.
Rechtliche Konsequenzen
Schadensersatz: Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarungen behält sich das Martial Arts Center das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Datenschutz
Einverständnis zur Datennutzung
Verarbeitung persönlicher Daten: Der Vertragspartner, Schüler oder Auszubildende erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur individuellen Betreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Weitere Informationen: Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind auf der Webseite des Martial Arts Centers unter www.martial-arts-center.de/datenschutz/ einsehbar.
Videoüberwachung
Überwachung von Teilflächen: Das Martial Arts Center behält sich vor, Teilflächen der Schule unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schüler und Auszubildenden mit Videokameras zu überwachen.
Speicherung der Aufnahmen: Die Videoaufnahmen werden, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist, gespeichert.
Kennzeichnung der Überwachung: Der Umstand der Beobachtung sowie die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder deutlich gemacht.
Speicherdauer: Die Aufnahmen werden bis zu einer Dauer von fünf Tagen gespeichert.
Nutzung anonymisierter Daten
Optimierung von Unterricht und Training: In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zur Optimierung der Unterrichts- und Trainingsbedingungen in der Schule verwendet.
- Audio-, Film- und Fotoaufnahmen
Einverständniserklärung
Zustimmung zur Veröffentlichung: Durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Vertragspartner, Schüler oder Auszubildende sein Einverständnis, dass Audio-, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Ausbildungen oder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, ohne Vergütung und ohne zeitliche sowie räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen.
Verzicht auf Ansprüche: Auf jegliche Ansprüche, die aus diesen Aufnahmen resultieren könnten, wird seitens des Auszubildenden bzw. Vertragspartners verzichtet.
Widerspruchsrecht und Löschung
Widerspruch gegen Marketingnutzung: Die Vertragspartner, Schüler oder Auszubildenden können jederzeit der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken widersprechen. Alle anderen Punkte bleiben unberührt.
Bearbeitungskosten bei Löschung: Bei einer nachträglichen Löschung anfallende Bearbeitungskosten werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Kontaktdaten für Widerspruch: Ein Widerspruch kann formlos per Post an das Martial Arts Center oder per E-Mail an info@ving-tsun.net gerichtet werden.
Ausnahme vertragsrelevanter Daten: Der Widerspruch betrifft nicht die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten.
- Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB
Änderungsbefugnis: Das Martial Arts Center ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Wirksamkeit der Änderungen: Änderungen werden wirksam, wenn das Martial Arts Center auf die Änderungen hinweist und der Vertragspartner die Gelegenheit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen. Ein Widerspruch gegen die Änderungen muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung erfolgen.
Kündigungsrecht bei Widerspruch: Im Fall eines Widerspruchs gegen die Änderungen ist das Martial Arts Center berechtigt, die Ausbildungsvereinbarung zum Ende des laufenden Monats zu kündigen.
Zustimmung und Bestätigung
Zustimmungserklärung: Mit der umseitigen Unterschrift stimmt der Vertragspartner den Ausbildungs- und Unterrichtsbedingungen, Unterrichtszeiten, Urlaubs- und Ferienregelungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Beitragsordnung und der Hausordnung des Martial Arts Centers zu.
Datenbestätigung und -aktualisierung: Der Vertragspartner bestätigt die Richtigkeit seiner angegebenen Daten und verpflichtet sich das Martial Arts Center unverzüglich über Änderungen zu informieren.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Teilnahme an Streitschlichtung
Salvatorische Klausel
Erhalt der Vertragswirksamkeit: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des gesamten Vertrages sowie seiner übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anpassung unwirksamer Bestimmungen: In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Streitbeilegung
Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren: Das Martial Arts Center ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) verpflichtet und nimmt an solchen Verfahren nicht teil.
Stand 09/2018