Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Ausbildungsrichtlinien
des Ving Tsun Martial Arts Centers (nachfolgend “Martial Arts Center”)
Stand: 19. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsvereinbarungen, Verträge und Dienstleistungen zwischen dem Martial Arts Center (Wörthstraße 9, 81667 München) und dem jeweiligen Vertragspartner (Schüler, Auszubildende, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter).
- Gegenstand der Vereinbarung ist die Ausbildung und der Unterricht in den angebotenen Kampfkunstdisziplinen (u. a. Ving Tsun Kung Fu, Kick- und Thaiboxen, Real Self-Defense System / RSD). Das Martial Arts Center ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.
- Langfristige Laufzeitverträge (wie die 6- oder 12-Wochen-Testverträge sowie reguläre Mitgliedschaften) werden ausschließlich vor Ort im Center unter Anwesenden rechtsverbindlich abgeschlossen. Online auf der Website bereitgestellte Formulare dienen lediglich der unverbindlichen Terminreservierung oder Anbahnung.
§ 2 Online-Buchungen von Einmalleistungen
- Der Vertragspartner kann über die Website bestimmte Einmalleistungen (z. B. exklusive One-on-One Probetrainings, einmalige Selbstverteidigungskurse oder interne Mitgliederveranstaltungen) zahlungspflichtig buchen.
- Ausschluss des Widerrufsrechts: Da diese Dienstleistungen zu einem spezifischen, fest vereinbarten Termin erbracht werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Die Buchung ist mit der Zahlung unmittelbar verbindlich.
- Stornierung und No-Show-Regelung: Gebuchte One-on-One Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen (No-Show) verfällt die entrichtete Gebühr als Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB.
§ 3 Vertragsbeginn, Erstlaufzeit und Verlängerung
- Die Ausbildungsvereinbarung für reguläre Laufzeit- und Testverträge wird vor Ort im Center geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem auf der Vertragsvorderseite vereinbarten Datum.
- Verträge mit automatischer Verlängerung: Bei Verträgen mit einer festen Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Probeverträge ohne Verlängerung: Ausdrücklich vereinbarte Probe- oder Testverträge (z. B. 6 oder 12 Wochen) enden automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 4 Schulgeld, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Das vereinbarte Schulgeld sowie etwaige einmalige Aufnahmegebühren richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung und sind im Voraus zu entrichten.
- Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist der Vertragspartner verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
- Zahlungsverzug: Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug, ist das Martial Arts Center berechtigt, für jede schriftliche Mahnung eine angemessene Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
- Bei schuldhaftem Zahlungsverzug ist der ausstehende Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen.
- Rücklastschriftgebühren, die auf ein Verschulden des Vertragspartners zurückzuführen sind, sind vom Vertragspartner in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
§ 5 Außerordentliche Kündigung und Sportunfähigkeit
- Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
- Ein Wohnortwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises von bis zu 10 Kilometern begründet keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung.
- Krankheitsbedingte Kündigung: Liegt eine dauerhafte, gesundheitlich bedingte Einschränkung vor, die eine Fortführung des Trainings unmöglich macht, ist der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
- Zum Nachweis ist ein einfaches ärztliches Attest beizufügen, welches die dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt.
- Die Vorlage eines notariell beglaubigten Attests oder die Nennung einer konkreten Diagnose ist ausdrücklich nicht erforderlich.
- Bereits bei Abschluss bekannte chronische Erkrankungen rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung.
§ 6 Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage
- Das Martial Arts Center behält sich vor, die Öffnungszeiten und den Kursplan in zumutbarer Weise anzupassen.
- Das Center bleibt an gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen.
- Ferien- und Schließzeiten: Die monatlichen Beiträge sind als Jahreskalkulation berechnet. Betriebsferien und Schließzeiten sind bereits berücksichtigt. Das Center bleibt während der ersten drei Wochen der bayerischen Sommerferien sowie in den Weihnachtsferien geschlossen. Während der übrigen Schulferien gilt ein angepasster Ferien-Stundenplan.
- Vorübergehende, sachlich begründete Schließungen von bis zu einer Woche pro Kalenderhalbjahr berechtigen nicht zu einer Beitragsrückerstattung.
- Trainings- und Hausordnung: Die Trainings- und Hausordnung des Martial Arts Centers einschließlich der Anlage „Körperkontakt im Kampfkunstunterricht”, jeweils in der bei Vertragsschluss ausgehändigten oder elektronisch bereitgestellten Fassung, ist Bestandteil dieses Ausbildungsvertrags. Das Mitglied beziehungsweise bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter bestätigt, die Unterlagen vor Vertragsschluss erhalten oder einsehen können zu haben. Dem Mitglied ist bekannt, dass Kampfkunst und Selbstverteidigung Kontaktsportarten sind und fachlich notwendige Partnerübungen, Körperkontakte, Hilfestellungen und Bewegungskorrekturen zum vereinbarten Ausbildungsinhalt gehören.
§ 7 Haftungsbegrenzung
- Das Martial Arts Center haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet das Center nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Center nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird die Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
- Das Martial Arts Center erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
- Der Vertragspartner kann der Nutzung seiner Daten zu Marketingzwecken jederzeit formlos (z. B. per E-Mail an info@ving-tsun.net) widersprechen.
- Kostenfreiheit der Betroffenenrechte: Auskünfte über gespeicherte Daten, Berichtigungen sowie die Ausübung des Rechts auf Datenlöschung (Art. 17 DSGVO) sind für den Vertragspartner vollständig kostenlos.
§ 9 Schlussbestimmungen und Streitschlichtung
- Gerichtsstand: Im Verkehr mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandsvereinbarung auf den Sitz des Centers gilt nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.
- Verbraucherstreitbeilegung: Das Martial Arts Center ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle nach dem VSBG teilzunehmen.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.