Trainings- und Hausordnung - Martial Arts Center München

Trainings- und Hausordnung

Martial Arts Center München

Trainings- und Hausordnung

Kampfkunst ist Kontaktsport. Respekt ist unsere Grundlage.

Fassung vom 23. Juni 2026

Kampfkunst ist Kontaktsport. Respekt ist unsere Grundlage.

Diese Trainings- und Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Eltern und Erziehungsberechtigten, Geschwisterkinder, Begleitpersonen und Gäste des Martial Arts Centers. Sie dient einem sicheren, sauberen, ruhigen und respektvollen Trainingsbetrieb. Mit dem Betreten der Schule sind die nachfolgenden Regeln zu beachten.

1. Respekt, Verhalten und Etikette

  • Wir trainieren miteinander, nicht gegeneinander. Trainingspartner sind keine Gegner.
  • Ein „Stopp“, Abklopfen oder ein anderes vereinbartes Abbruchsignal ist sofort zu respektieren. Die Technik wird unverzüglich gelöst oder deutlich reduziert.
  • Beleidigungen, Drohungen, Mobbing, Diskriminierung, sexualisierte Bemerkungen, aggressives Verhalten, Raufen und absichtliche Provokationen sind nicht erlaubt.
  • Die Begrüßung und Verabschiedung sowie die Verbeugung vor und nach Partnerübungen sind Ausdruck von Respekt und gehören zur Etikette der Schule.
  • Während Erklärungen wird aufmerksam zugehört. Seitengespräche, Herumalbern, Hinlegen, Anlehnen oder Wegdrehen stören den Unterricht und sind zu unterlassen.
  • Es werden ausschließlich die vom Trainer freigegebenen Techniken und Übungen ausgeführt. Eigenmächtiges Ausprobieren anderer Techniken gefährdet die Sicherheit.
  • Anweisungen der Trainer und Assistenten, die der Sicherheit, Ordnung oder dem Unterricht dienen, sind zu befolgen.

2. Ankommen, Aufsicht und Abholung

  • Mitglieder erscheinen pünktlich und so früh, dass sie zum Unterrichtsbeginn umgezogen und trainingsbereit sind.
  • Die organisatorische Betreuung minderjähriger Teilnehmer durch den Trainer beginnt mit der persönlichen Übernahme zum Unterricht und umfasst die reguläre Unterrichtszeit im vorgesehenen Trainingsbereich.
  • Vor der persönlichen Übergabe sowie nach der Entlassung aus dem Unterricht liegt die Betreuung bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Jüngere Kinder sind direkt zu übergeben und unmittelbar nach Unterrichtsende abzuholen.
  • Soll ein minderjähriges Kind die Schule selbstständig verlassen dürfen, ist der Schulleitung zuvor eine eindeutige schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Bei unvermeidbarer Verspätung zur Abholung ist die Schule unverzüglich zu informieren. Wiederholte verspätete Abholung erfordert eine gesonderte organisatorische Regelung mit der Schulleitung.
  • Geschwisterkinder und andere nicht am Unterricht teilnehmende Minderjährige bleiben während des gesamten Aufenthalts unter der unmittelbaren Aufsicht ihrer Begleitperson.
  • Kinder, die eine Toilette noch nicht selbstständig benutzen können, sind vor Unterrichtsbeginn durch ihre Begleitperson zu unterstützen. Der Trainer kann die laufende Gruppe nicht verlassen, um ein Kind zur Toilette zu begleiten.

3. Vorraum, Wartebereich und Geschwisterkinder

  • Eltern und Begleitpersonen sorgen aktiv dafür, dass mitgebrachte Kinder ruhig warten und den Unterricht nicht stören.
  • Elektronische Geräte sind lautlos zu stellen. Kopfhörer dürfen nur so verwendet werden, dass andere nicht gestört werden.
  • Ist ruhiges Warten mit einem Kind nicht möglich, verlässt die Begleitperson mit dem Kind den Wartebereich vorübergehend.
  • Türen, Durchgänge und Fluchtwege bleiben frei. Auf Möbeln, Fensterbänken, Trainingsgeräten oder Ablagen wird nicht geklettert oder gespielt.
  • Der laufende Unterricht wird nicht durch Zurufe, Coaching vom Rand, Diskussionen oder das Betreten des Trainingsraums unterbrochen.

4. Essen, Getränke und Sauberkeit

  • Erlaubt ist ausschließlich Wasser in einer dicht verschließbaren, bruchsicheren Flasche.
  • Nicht erlaubt sind insbesondere Saft, Limonade, Cola, Eistee, Milchgetränke, Kaffee, Energy-Drinks, Proteinshakes und andere klebrige oder färbende Getränke.
  • Kaugummi, Bonbons und andere Lebensmittel sind im Training zusätzlich aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Verschüttetes Wasser, entstandener Schmutz und Abfälle sind sofort durch die verursachende Person beziehungsweise bei Kindern durch die Begleitperson zu beseitigen. Der Trainer oder die Schulleitung ist zu informieren, wenn Hilfe oder Reinigungsmaterial benötigt wird.
  • Vorraum, Umkleiden, Trainingsflächen und Toiletten werden so hinterlassen, wie man sie selbst vorfinden möchte: sauber, ordentlich und frei von Abfällen.
  • Persönliche Gegenstände werden ordentlich und nur an den vorgesehenen Stellen abgelegt. Durchgänge und Sitzplätze dürfen nicht blockiert werden.

5. Zuschauen, Kommunikation, Foto und Video

  • Zuschauen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen und zu den von der Schule freigegebenen Zeiten möglich.
  • Fragen an den Trainer werden nach Möglichkeit vor oder nach dem Unterricht gestellt. Während Erklärungen, Korrekturen oder der Betreuung einer Gruppe wird der Trainer nur in dringenden Fällen unterbrochen.
  • Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Mitglieder, Kinder, Trainer oder des Unterrichts sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung und der betroffenen Personen nicht erlaubt.
  • Livestreams, Videoanrufe und Veröffentlichungen aus den Trainings- oder Umkleidebereichen sind nicht gestattet.
  • In Umkleiden und Toiletten sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen ausnahmslos verboten.

6. Gesundheit, Kleidung und Sicherheit

  • Wer krank, ansteckend oder noch nicht vollständig genesen ist, nimmt nicht am Unterricht teil.
  • Verletzungen, Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemprobleme oder andere gesundheitliche Beschwerden sind dem Trainer sofort mitzuteilen. Der Trainer entscheidet über Pause, Anpassung oder Abbruch der Teilnahme.
  • Relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder notwendige Notfallmaßnahmen sind der Schulleitung vor der Teilnahme mitzuteilen. Kontaktdaten und Notfallnummern müssen aktuell gehalten werden.
  • Die Trainingskleidung ist sauber und für die jeweilige Einheit geeignet. Schmuck, Uhren und andere verletzungsgefährdende Gegenstände werden vor dem Training abgelegt. Lange Haare werden zusammengebunden; Finger- und Fußnägel sind kurz und sauber zu halten.
  • Der Trainingsraum darf während des Unterrichts nur nach kurzer Rückmeldung beim Trainer verlassen und wieder betreten werden. Toilettengänge und notwendige Wasserpausen sind jederzeit möglich, müssen aber angekündigt werden.
  • Übungswaffen, Schlagpolster, Sandsäcke und sonstige Trainingsgeräte werden nur nach Anweisung und unter Aufsicht benutzt. Sie sind keine Spiel- oder Klettergeräte.
  • Trainingsmaterial und Schuleigentum werden sorgfältig behandelt, nach Gebrauch gereinigt, soweit vorgesehen, und an ihren Platz zurückgebracht.

7. Teilnahme, Konzentration und Unterrichtsfortschritt

  • Regelmäßige Teilnahme und konzentriertes Mitlernen des praktischen und theoretischen Unterrichtsstoffs sind Voraussetzung für Sicherheit, Fortschritt und das Verständnis der Kommandos.
  • Zusätzliche Lernmaterialien und Online-Inhalte können das Training unterstützen, ersetzen aber nicht die praktische Teilnahme am Unterricht.
  • Wer die Gruppe wiederholt erheblich stört, andere gefährdet oder Anweisungen nicht befolgt, kann für die laufende Einheit aus dem Trainingsraum genommen werden.
  • Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten informiert und müssen erreichbar sein. Eine separate Einzelbetreuung außerhalb der Gruppe kann durch den Trainer nicht gewährleistet werden.
  • Schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Trainings- und Hausordnung können – abhängig vom Einzelfall und den vertraglichen Regelungen – zu einer zeitweisen Trainingspause oder zum Ausschluss von der Schule führen.

8. Kampfkunst ist Kontaktsport – Respekt ist unsere Grundlage

Kampfkunst und Selbstverteidigung sind körperliche Ausbildungsformen. Viele Techniken können nicht allein durch Zuschauen oder eine mündliche Erklärung verstanden und sicher erlernt werden. Körperkontakt ist deshalb kein Ausnahmefall, sondern ein notwendiger Bestandteil der Ausbildung.

Zum regulären Unterricht gehören insbesondere:

  • Partnerübungen, Schlag- und Trittechniken sowie deren kontrollierte Abwehr,
  • Würfe, Fallübungen, Hebel, Halte- und Befreiungstechniken,
  • Umklammerungen, Bodentechniken und Übungen aus engem Körperkontakt,
  • Sicherungen sowie körperlich geführte Bewegungs- und Haltungskorrekturen.

Menschen lernen Bewegungen unterschiedlich. Manche verstehen eine Technik durch Beobachten, andere durch eine Erklärung und andere erst dann, wenn sie Position, Richtung, Spannung oder Kraftübertragung körperlich spüren. Deshalb kann es notwendig sein, dass ein Trainer Arme, Beine, Schultern, Rücken, Oberkörper, Bauch, Hüfte oder Becken in die richtige Position führt oder mit kontrolliertem Druck eine Bewegungsrichtung vermittelt.

Je nach Technik kann es außerdem zu engem Kontakt am Rumpf, an der Hüfte, am Gesäß oder an der Innenseite der Oberschenkel kommen. Bei bestimmten Würfen oder Befreiungstechniken kann es erforderlich sein, einen Arm zwischen den Beinen des Trainingspartners hindurchzuführen. Solche Kontakte ergeben sich aus dem technischen Bewegungsablauf und dienen ausschließlich der korrekten und sicheren Ausführung.

  • Ungewohnte oder sensible Korrekturen werden nach Möglichkeit vorher erklärt oder angekündigt.
  • Ein ausgesprochenes „Stopp“, sichtbares Unbehagen oder Abklopfen beendet die konkrete Bewegung sofort.
  • Anschließend wird sachlich geklärt, was unangenehm war und ob die Technik langsamer, anders erklärt, mit einem anderen Trainingspartner oder über eine vorbereitende Übung vermittelt werden kann.
  • Niemand wird wegen eines Stopps, einer Unsicherheit, einer Rückfrage oder einer Beschwerde bloßgestellt.
  • Die Regelung ist keine pauschale Einwilligung in beliebige Berührungen. Sie erfasst ausschließlich den fachlich notwendigen und respektvoll ausgeführten Körperkontakt der jeweiligen Übung.

Persönliche Grenzen werden ernst genommen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf eine dauerhaft kontaktfreie Kampfkunst- oder Selbstverteidigungsausbildung oder darauf, wesentliche Bestandteile des Ausbildungsprogramms grundsätzlich auszuschließen. Einzelne Übungen können vorübergehend angepasst, schrittweise aufgebaut oder zunächst beobachtet werden. Wer körperliche Partnerarbeit, fachlich notwendige Bewegungskorrekturen, Würfe, Haltegriffe oder engen trainingsbezogenen Kontakt grundsätzlich nicht ausführen oder erfahren möchte, kann zentrale Ausbildungsziele nicht erreichen. In diesem Fall ist mit der Schulleitung zu klären, ob das gewählte Ausbildungsprogramm geeignet ist.

9. Verwendung der erlernten Techniken

  • Außerhalb des Trainings werden erlernte Techniken nicht zum Einschüchtern, Provozieren, Ausprobieren oder Angreifen anderer Personen eingesetzt.
  • Die Anwendung ist ausschließlich zur rechtmäßigen Selbstverteidigung, zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr oder zum Schutz eines in Not geratenen Menschen vorgesehen.
  • Mit wachsender technischer Fähigkeit wächst auch die Verantwortung, Konflikte nach Möglichkeit frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und zu deeskalieren.

10. Beschwerden, Hinweise und Geltung

  • Mitglieder, Kinder, Jugendliche, Eltern und Gäste können Fragen, Unsicherheiten, Beschwerden oder beobachtete Regelverstöße jederzeit dem verantwortlichen Trainer oder der Schulleitung mitteilen.
  • Hinweise werden ernst genommen, sachlich geprüft und entsprechend ihrer Bedeutung vertraulich behandelt.
  • Diese Fassung gilt ab dem 23. Juni 2026. Vertragsrelevante Änderungen werden gesondert mitgeteilt. Ein aktuelles Exemplar wird in der Schule ausgehängt beziehungsweise digital bereitgestellt.

Martial Arts Center
Dusan Drazic